Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
House of Smiles — Zahnarztpraxis Nazanin Böhle, Löwenstrasse 16, 8001 Zürich.
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Zahnarztpraxis Nazanin Böhle, House of Smiles, und ihren Patientinnen und Patienten, sofern sie vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden.
Neue Gebührenregelungen gelten nicht rückwirkend.
2. Leistungen und Behandlung von Minderjährigen
House of Smiles bietet Leistungen in den Bereichen Zahnmedizin, Kieferorthopädie und Dentalhygiene an.
Bei Minderjährigen werden die Urteilsfähigkeit, die erforderlichen Einwilligungen und die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn geklärt. Soweit erforderlich, ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertretung einzuholen.
Veneers und Bleaching werden Minderjährigen nicht angeboten.
3. Behandlungsplanung und Offerten
Die vorgesehenen Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen werden vor Behandlungsbeginn in einem individuellen Behandlungsplan oder einer Offerte festgehalten. Offerten sind ab Ausstellungsdatum einen Monat gültig.
Die angegebenen Kosten basieren auf dem zum Planungszeitpunkt bekannten Aufwand. Aufgrund individueller Behandlungsverläufe oder zusätzlicher medizinischer beziehungsweise technischer Anforderungen können die tatsächlichen Kosten um bis zu 15 % abweichen.
Änderungen und zusätzliche Kosten werden rechtzeitig erläutert. Erforderliche Zustimmungen werden vor Durchführung zusätzlicher Leistungen eingeholt. Diese Regelung berechtigt nicht zu einer unbegründeten pauschalen Preiserhöhung.
4. Kostenpflichtige Leistungen
Alle Leistungen — einschliesslich Erstberatung, Smile-Design-Erstellung und -Besprechung, diagnostischer Abklärungen, Scans, Röntgenbilder, Fotodokumentationen sowie weiterer vorbereitender Massnahmen — sind kostenpflichtig.
Leistungen, die bis einschliesslich der Besprechung der Aligner-Behandlung beziehungsweise des Smile Designs erbracht wurden, werden gemäss SSO-Tarif in Rechnung gestellt, sofern nicht innerhalb eines Monats nach dieser Besprechung eine Aligner-Behandlung bei House of Smiles begonnen wird.
Entscheidet sich die Patientin oder der Patient, die geplante Behandlung nicht bei House of Smiles durchführen zu lassen, werden sämtliche bis einschliesslich dieser Besprechung tatsächlich erbrachten und noch nicht verrechneten Leistungen gemäss SSO-Tarif in Rechnung gestellt. Bereits verrechnete Leistungen werden nicht nochmals berechnet.
Wird die Aligner-Behandlung bei House of Smiles begonnen, werden die bis dahin erbrachten und bereits verrechneten vorbereitenden Leistungen im Kostenvoranschlag berücksichtigt und vom Gesamtbetrag der Behandlung abgezogen.
5. Zahlungsbedingungen und externe Rechnungsabwicklung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig zu begleichen. Neue Patientinnen und Patienten bezahlen die Leistungen des ersten Termins direkt vor Ort.
House of Smiles kann bestimmte Leistungen gegen sofortige Zahlung oder eine vorgängig vereinbarte Vorauszahlung erbringen.
Externe Dienstleister können mit der Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung und dem Mahnwesen beauftragt werden. Über deren Identität und Aufgaben wird vorgängig informiert.
Für die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung sowie gegebenenfalls für das Inkasso können die hierfür erforderlichen Daten an beauftragte Abrechnungs- und Inkassodienstleister weitergegeben werden, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Weitergabe beschränkt sich auf die notwendigen Angaben und erfolgt unter Beachtung des schweizerischen Datenschutzrechts und des zahnärztlichen Berufsgeheimnisses.
Eine Abtretung von Forderungen erfolgt nur, soweit rechtlich zulässig. Über den neuen Forderungsinhaber und eine geänderte Zahlstelle wird informiert.
6. Zahlungsverzug, Mahngebühren und Inkasso
Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach Art. 102 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Die erste Mahnung ist kostenlos. Ab der zweiten Mahnung können angemessene Mahngebühren erhoben werden. Diese betragen insgesamt höchstens CHF 30 pro Rechnung und werden auf der jeweiligen Mahnung separat ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass diese Gebührenregelung wirksam Bestandteil des Vertrags geworden ist.
Ab Eintritt des Zahlungsverzugs kann auf den ausstehenden Rechnungsbetrag ein Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR erhoben werden.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der zweiten Mahnung keine vollständige Zahlung, kann House of Smiles einen externen Inkassodienstleister mit der Einziehung der offenen Forderung beauftragen.
Die erforderlichen Daten werden nur übermittelt, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und die Anforderungen des Berufsgeheimnisses erfüllt sind. Anamnesebögen, Diagnosen und vollständige Patientendossiers werden nicht routinemässig an Inkassodienstleister weitergegeben.
Zusätzliche Inkasso- oder Betreibungskosten werden nur geltend gemacht, soweit sie rechtlich geschuldet sind. Weitergehender Verzugsschaden nach Art. 106 OR setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen entsprechenden Nachweis voraus. Bereits abgegoltene Kosten werden nicht doppelt verrechnet.
7. Ratenzahlung und Bonitätsprüfung
Ratenzahlungen können nach gesonderter Vereinbarung auch über externe Finanzierungsanbieter erfolgen. Deren Bedingungen sowie allfällige Zinsen, Gebühren und Finanzierungskosten werden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht.
Vor Gewährung einer Zahlung auf Rechnung oder einer Ratenzahlung kann eine erforderliche und verhältnismässige Bonitätsprüfung der volljährigen zahlungspflichtigen Person durchgeführt werden.
Über die prüfende Stelle, den Zweck und den Umfang der Datenbearbeitung wird vorgängig informiert. Verwendet werden ausschliesslich erforderliche Identifikations- und Bonitätsdaten. Anamnesedaten, Diagnosen und andere medizinische Informationen werden nicht zur Bonitätsprüfung verwendet.
Soweit das Berufsgeheimnis berührt wird oder eine Einwilligung rechtlich erforderlich ist, wird diese vorgängig gesondert eingeholt.
Abhängig vom Ergebnis kann die gewünschte Zahlungsart abgelehnt und eine andere Zahlungsart angeboten werden. Gesetzliche Auskunfts- und Berichtigungsrechte bleiben bestehen.
8. Anamnese und Mitwirkungspflichten
Der Anamnesebogen ist vor Behandlungsbeginn nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäss auszufüllen. Medizinisch relevante Erkrankungen, Medikamente, Allergien und bestehende Behandlungen sind mitzuteilen. Unklare Fragen können mit dem Praxisteam besprochen werden.
Erhoben werden nur Angaben, die für eine sichere Behandlung erforderlich sind. Änderungen des Gesundheitszustands oder der Medikation sind vor der nächsten Behandlung mitzuteilen. Änderungen der Kontaktdaten sind zeitnah bekanntzugeben.
Fehlen wesentliche medizinische Informationen, kann eine planbare Behandlung bis zur Klärung verschoben werden. Die Verantwortung der behandelnden Fachperson für Aufklärung, Abklärung und fachgerechte Behandlung bleibt bestehen.
Bei Aligner-Behandlungen gelten insbesondere folgende Pflichten:
- Schienen mindestens 22 Stunden täglich tragen, sofern nicht individuell anders angeordnet.
- Instruktionen, insbesondere zur Verwendung von Gummizügen, einhalten.
- Zähne und Schienen regelmässig reinigen.
- Schienen sorgfältig behandeln und Verlust oder Beschädigung vermeiden.
- Vereinbarte Kontrolltermine wahrnehmen.
Die Nichteinhaltung kann das Behandlungsergebnis beeinträchtigen und zusätzliche Behandlungsschritte erforderlich machen.
Bei mehr als drei dokumentierten Mitwirkungsverstössen kann House of Smiles nach vorheriger Aufklärung und Abmahnung einen medizinisch verantwortbaren Behandlungsabbruch vornehmen. Erforderliche Informationen zur Weiterbehandlung werden bereitgestellt.
Bei mehr als zweimaligem Verlust oder selbst verursachter Beschädigung von Schienen können erforderliche zusätzliche Laborkosten berechnet werden. Über deren Höhe wird vor der Ersatzanfertigung informiert.
9. Gewährleistung bei Produkten
Mängel an Produkten wie Schienen oder Retainern werden innerhalb eines Jahres ab Ausgabe kostenlos behoben beziehungsweise durch Ersatz beseitigt, sofern sie nachweislich auf Herstellungs- oder Einsetzungsfehler zurückzuführen sind.
Schäden durch unsachgemässe Handhabung, Nichtbeachtung der Instruktionen oder äussere Einwirkungen sind von dieser zusätzlichen Zusage ausgenommen.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Patienteninformationen und Aufklärung
Ein bestimmter Behandlungserfolg kann aufgrund individueller biologischer und medizinischer Faktoren nicht garantiert werden.
Über die vorgesehene Behandlung, wesentliche Risiken, Alternativen und erforderliche Pflege wird individuell aufgeklärt. Ergänzende Informationen werden in den Patientenunterlagen und Einwilligungserklärungen festgehalten.
Die Behandlung setzt die erforderliche informierte Einwilligung voraus.
11. Terminabsagen und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen oder Terminänderungen müssen telefonisch oder per E-Mail mindestens 24 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr von CHF 100 erhoben werden, sofern diese wirksam vereinbart und rechtlich zulässig ist. Begründete Ausnahmefälle werden berücksichtigt.
Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder wiederholtem Nichterscheinen können zukünftige Termine von einer vorgängig vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
12. Verantwortung und Haftung
House of Smiles schuldet eine fachgerechte und sorgfältige Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards.
Ein bestimmtes ästhetisches oder medizinisches Ergebnis wird nicht zugesichert.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Haftungsansprüche werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
13. Datenschutz, Dienstleister und Denteo
Personendaten werden gemäss dem schweizerischen Datenschutzrecht und der Datenschutzerklärung von House of Smiles bearbeitet. Das zahnärztliche Berufsgeheimnis bleibt gewahrt.
House of Smiles setzt Denteo zur digitalen Praxisverwaltung ein. Die Aufgaben und Datenbearbeitungen der eingesetzten Dienstleister werden in der Datenschutzerklärung erläutert. Erforderliche Einwilligungen werden separat eingeholt.
Bedingungen externer Anbieter gelten gegenüber Patientinnen und Patienten nur, soweit sie für die konkret beanspruchte Leistung bestimmt, vor Abschluss zugänglich gemacht und wirksam vereinbart worden sind.
Ein allgemeiner Verweis auf Anbieterbedingungen begründet keine zusätzlichen Zahlungspflichten.
14. Ergänzende Vertragsunterlagen
Individuelle Behandlungs- und Zahlungsvereinbarungen ergänzen diese AGB und gehen ihnen bei Widersprüchen vor.
Patienteninformationen, Einwilligungserklärungen und Datenschutzhinweise gelten entsprechend ihrem jeweiligen Zweck. Eine datenschutzrechtliche Information ersetzt keine erforderliche Einwilligung.
15. Teilweise Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen bestehen, soweit rechtlich zulässig.
An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die anwendbare gesetzliche Regelung.
16. Änderungen der AGB
Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Für bestehende Verträge gelten sie nur, soweit sie wirksam vereinbart oder gesetzlich zulässig sind.
Die Veröffentlichung einer neuen Fassung auf der Website allein ändert bestehende Vereinbarungen nicht.
17. Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit
Es gilt Schweizer Recht.
Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
18. Ausdrückliche Annahme der AGB
Die AGB von House of Smiles sind unter https://houseofsmiles.ch/agb einsehbar. Mit dem Akzeptieren der AGB und dem Absenden des Anamnesebogens bestätigt die Patientin oder der Patient, die AGB gelesen zu haben und sie als Bestandteil des Behandlungsvertrags zu akzeptieren.