Was die Grundversicherung beim Zahnarzt zahlt
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) übernimmt Zahnbehandlungen in der Regel nicht. Ausnahmen gibt es nur in eng definierten Fällen — etwa bei bestimmten schweren Erkrankungen oder bei einem Unfall, sofern entsprechend versichert. Die normale Kontrolle, Füllungen, Kronen oder Prophylaxe sind dagegen meist Selbstzahlerleistungen.
Wo eine Zusatzversicherung greifen kann
Eine freiwillige Zahnzusatzversicherung kann je nach Police einen Teil der Kosten übernehmen. Häufig im Fokus stehen:
- Kieferorthopädie bei Kindern & Jugendlichen — hier beteiligen sich viele Zusatzversicherungen (Details im Beitrag Zahnspange & Krankenkasse)
- Anteilige Beiträge an Prophylaxe und Zahnbehandlungen — je nach gewähltem Modell
Rein ästhetische Behandlungen wie <a href="/de/behandlungen/veneers">Veneers</a>, <a href="/de/zahnbleaching">Bleaching</a>, Botox oder Zahnschmuck werden in der Regel weder von der Grund- noch von der Zusatzversicherung übernommen. Hier lohnt sich der Blick auf transparente Preise und Ratenzahlung.
Worauf Sie achten sollten
- Wartefristen — viele Policen zahlen erst nach einer gewissen Zeit voll
- Jährliche Deckungssummen und prozentuale Beteiligung
- Gesundheitsfragen — bestehende Probleme sind oft ausgeschlossen
Wichtig: Wir sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, keine Versicherungsberater — die genaue Deckung klären Sie am besten direkt mit Ihrer Versicherung. Was eine Behandlung bei uns kostet, sagen wir Ihnen aber jederzeit transparent. Vereinbaren Sie gern eine Beratung in unserer Praxis am Löwenplatz in Zürich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Beratung. Ob und welche Behandlung für Sie geeignet ist, klären wir in einem persönlichen Gespräch auf Basis Ihrer Ausgangslage.



